Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Formulare und hilfreiche Informationen zur Verfügung. So erhalten Sie alles schnell und unkompliziert.
Bei Bedarf sind wir selbstverständlich für Sie da.
Antrag auf Beurlaubung
Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenleitung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes).
Bis zu drei Schultagen kann die Klassenleitung entschuldigen, ab dem 4. Schultag muss der Antrag an die Schulleitung gestellt werden.
Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht gestattet.
Den Antrag für eine Beurlaubung erhalten Sie im Sekretariat, bei der Klassenleitung oder Sie laden sich diesen hier herunter.
Betreuungsbedarf
Damit wir nach regulärem Unterrichtsschluss sowie bei unerwartetem Unterrichtsausfall für die Jahrgangsstufen 5 und 6 (z.B. hitzefrei) immer bestens vorbereitet sind und Ihre Kinder sicher betreut werden können, schließen wir eine verbindliche Zusatzvereinbarung an. Sie hilft uns, Personal und Räume optimal zu planen – gültig bis Widerruf oder fürs gesamte Schuljahr.
Hier können Sie auf das Formular zum Herunterladen klicken!
Datenschutzerklärung
Für alle neuen SchülerInnen unserer Schule sowie bei Änderungswünschen bezüglich der Einwilligungen (z.B. zur Verwendung von Fotos, Videos oder Veröffentlichungen) steht die Datenschutzerklärung auf der Homepage zum Herunterladen bereit.
Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss erneut ausgefüllt werden, wenn Sie Änderungen vornehmen möchten.
Bitte geben Sie dann das ausgefüllte Formular über Ihr Kind in der Schule direkt im Sekretariat oder über die Klassenlehrkraft ab.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Entschuldigung bei Krankheit
Wie melden Sie Ihr Kind krank?
1.
Die AV Schulbesuchspflicht in Berlin verpflichtet Eltern,
am 1. Fehltag
vor Unterrichtsbeginn bis 7.45 Uhr
unter der Nummer 030/ 367 53 860 bei unserer Sekretärin Frau Wolf,
per Mail unter sekretariat@askanier-gs.schule.berlin.de oder
über UNTIS
die Askanier-Grundschule über das Fernbleiben Ihres Kindes zu informieren.
2.
Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag des Fernbleibens erfolgen,
- aus der die Dauer des Fernbleibens,
- sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit, keine speziellen Angaben)
ersichtlich wird.
Die verpflichtende Krankmeldung am ersten Tag ersetzt keine schriftliche Entschuldigung.
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden.
Weitere Informationen zum unentschuldigten Fehlen
Sechs unentschuldigte Einzelstunden zählen als ein Fehltag.
Ab fünf unentschuldigten Fehltagen pro Halbjahr erfolgt eine Meldung an das Schulamt.
Unentschuldigtes Fehlen führt zu Einträgen auf dem Zeugnis und kann eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.
Bitte klicken Sie hier, um ein Formular für eine Krankmeldung zu erhalten!
Notfallbogen
Überprüfung Ihrer Kontaktdaten
Liebe Sorgeberechtigte,
es ist sehr wichtig, dass wir Ihre aktuellen Kontaktdaten haben und diese mit unseren abgleichen können. Nur so können wir Sie z.B. bei Notfällen schnell erreichen und generell mit Ihnen ohne Probleme kommunizieren.
Bitte teilen Sie uns unaufgefordert z.B. Änderungen der Kontaktdaten mit!
Deshalb bitten wir Sie darum, sich kurz Zeit zu nehmen und den „Notfallfragebogen“ auszufüllen. Bitte geben Sie diesen dann durch Ihr Kind bei der Klassenlehrkraft ab.
Danke!
Sportbefreiung
Sollte Ihr Kind durch eine Verletzung oder Krankheit verhindert sein, am Sportunterricht teilzunehmen, so haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind kurzfristig vom Sportunterricht durch eine schriftliche Entschuldigung bei der zu unterrichtenden Sportlehrkraft zu befreien. Auf Verlangen kann die Sportlehrkraft ein Attest vom Arzt einfordern.
Wichtiger Hinweis zur Anwesenheitspflicht:
Gemäß AV Schulbesuchspflicht befreit eine Sportbefreiung (auch mit Attest) nicht von der allgemeinen Schulbesuchspflicht.
Ihr Kind wird während der Sportstunden:
- am Sportunterricht theoretisch teilnehmen (z.B. als Schiedsrichter, Protokollant, usw.).
- nur in Ausnahmefällen bei Randstunden und nach Absprache mit der Sportlehrkraft später kommen oder früher gehen.
Formular Antrag bzw. Entschuldigung Sportbefreiung zum Herunterladen
